Die Mitgliedschaft des Vereins kann jede natürliche geschäftsfähige
Person erwerben, die im Stadtgebiet Lübeck ihren ersten Wohnsitz
nachweisen kann (Gültiges Ausweispapier erforderlich) und gewillt ist, einen Garten nicht zu Erwerbszwecken zu bewirtschaften.
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Die Anmeldung zur Mitgliedschaft soll durch schriftliche Beitrittserklärung
erfolgen. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Bei
Aufnahme erkennt das Mitglied durch seine Unterschrift die Verbindlichkeit
der Vereinssatzung mit Ausschlussordnung und Geschäftsordnung in der
jeweils geltenden Fassung an.
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Es verpflichtet sich außerdem, mit dem Kleingärtnerverein einen
Unterpachtvertrag abzuschließen, die Beschlüsse der Vereinsorgane zu
befolgen und die Garten-, Wasser- und Stromordnung
in der jeweils geltenden Fassung als Bestandteil des Unterpachtvertrages verbindlich anzuerkennen.
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Mitglieder können auch solche Personen werden und bleiben, welche das
Kleingartenwesen fördern und unterstützen wollen oder sich um das
Kleingartenwesen besondere Verdienste erworben haben.
Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder haben die im Bundeskleingartengesetz und in der
Gartenordnung aufgezählten Pflichten der Kleingärtner zu erfüllen.
Sie haben insbesondere ohne Anspruch auf Bezahlung an den vom Vorstand
oder der Anlagenversammlung beschlossenen gemeinschaftlichen Arbeiten
zur Errichtung, Erhaltung, Veränderung oder Beseitigung von Einrichtungen
für die Kleingärtner teilzunehmen.
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Derjenige, der an diesen
gemeinschaftlichen Arbeiten aus dringender beruflicher Inanspruchnahme
oder sonstiger Verhinderung nicht teilnimmt, hat einen Ersatzmann zu stellen
oder für jede angesetzte Gemeinschaftsarbeit einen Ausgleichsbetrag an
den Verein zu zahlen.
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Die Höhe des Ausgleichsbetrages für jede versäumte (z.Zt. 5 Std. a 10 € = 50 €)
Stunde Gemeinschaftsarbeit beschließt die Jahresmitgliederversammlung.